Alexander Frank |
Thorsten Grund, ITMC Sanitäter mit Ausrüstung |
Im Nest über den Postfächern
Jede/r, nicht nur die Ersthelfer/-innen, ist verpflichtet in einer Notsituation zu helfen, d. h. Sofortmaßnahmen zu ergreifen und den Rettungsdienst zu alarmieren.
Ruhe bewahren
Unfallstelle sichern
Person gegebenenfalls aus dem Gefahrenbereich retten
auf eigene Sicherheit achten
lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen
Notruf unter 0112
Wo ist es geschehen?
Was ist geschehen?
Wieviel Verletzte gibt es?
Welche Verletzungen liegen vor?
Wer meldet?
Beschäftigte
Unfallversicherungsträger ist die UNFALLKASSE NRW in Düsseldorf.
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall bitte dem behandelnden Arzt bzw. Krankenhaus mitteilen. Weitergehende Behandlungen dürfen nur besondere Durchgangsärzte durchführen.
Beamtinnen und Beamte
Personaldezernat, Abteilung 3.1 erster Ansprechpartner.
Studierende
Arbeits- und Wegeunfall (im Zusammenhang mit Ihrem Studium) bitte im Studierendenwerk Dortmund melden.