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Erste Hilfe/Notfall

 

Ersthelfer

Alexander Frank
OH 16
Raum 214
2. OG
Tel: 2648

Thorsten Grund, ITMC Sanitäter mit Ausrüstung
OH 12
Raum 2505
Tel: 2731

 

Verbandsmaterial

Im Nest über den Postfächern

 

Jede/r, nicht nur die Ersthelfer/-innen, ist verpflichtet in einer Notsituation zu helfen, d. h. Sofortmaßnahmen zu ergreifen und den Rettungsdienst zu alarmieren.

 

  • Ruhe bewahren

  • Unfallstelle sichern

  • Person gegebenenfalls aus dem Gefahrenbereich retten

  • auf eigene Sicherheit achten

  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen

  • Notruf unter 0112
    Wo ist es geschehen?
    Was ist geschehen?
    Wieviel Verletzte gibt es?
    Welche Verletzungen liegen vor?
    Wer meldet?

  • Leitwarte unter 3333

 

Unfallmeldung

 

Beschäftigte

Unfallversicherungsträger ist die UNFALLKASSE NRW in Düsseldorf.

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall bitte dem behandelnden Arzt bzw. Krankenhaus mitteilen. Weitergehende Behandlungen dürfen nur besondere Durchgangsärzte durchführen.

Beamtinnen und Beamte

Personaldezernat, Abteilung 3.1 erster Ansprechpartner.

Studierende

Arbeits- und Wegeunfall (im Zusammenhang mit Ihrem Studium) bitte im Studierendenwerk Dortmund melden.