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Brandschutz TU Dortmund

 

Brandschutzordnung

 

Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung.

 

Die Gliederung und Gestaltung einer Brandschutzordnung wird durch die DIN 14096 vorgegeben.

 

 

Gliederung nach DIN 14096

 

Die Brandschutzordnung gliedert sich in drei Teile

 

Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil umfasst in der Regel nicht mehr als eine DIN A4 Seite, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

 

Teil B richtet sich an alle Beschäftige und Studierende der Hochschule. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Teil B wurde allen Beschäftigten und Studierenden elektronisch zugesandt

 

Teil C richtet sich an die Beschäftigte der Hochschule, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind ( Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragter, örtliche Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragter u.a.). In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut.