Erstprüfung neuer ortsveränderlicher elektrischer Geräte mit CE-Kennzeichnung
Damit der Strom keine falschen Wege geht:
Es dürfen nur elektrische Geräte eingesetzt werden, die regelmäßig überprüft werden und die zum Beispiel ein CE-Zeichen, GS-Zeichen, BG-PRÜFZERT-Zeichen, VDE-Zeichen, ENEC-Zeichen tragen.
Verkabelungen übersichtlich gestalten. Dabei Stolperstellen und Lastüberschreitungen durch Nutzung von Mehrfachsteckdosen vermeiden.
Elektrische Geräte wie beispielsweise Wasserkocher und Kaffeemaschinen müssen ausschließlich auf nicht brennbaren Unterlagen wie Glasplatten oder Fliesen betrieben werden.
Vor dem Einschalten sind elektrische Geräte einer Sichtprüfung zu unterziehen: dabei ist insbesondere auf offene stromführende Kontakte und defekte Kabel, Schalter oder Stecker zu achten.
Nach Beendigung der Arbeiten sind alle elektrischen Geräte, die nicht mehr gebraucht werden, abzuschalten. Bei Störungen Gerät abschalten und Stecker ziehen.
Die Bedienungsanleitungen der Geräte beachten.
Alle Arbeiten und Reparaturen an elektrischen Geräten oder Anlagenteilen (Leitungen, Steckdosen, Schalter, ..) nur von einer Elektrofachkraft durchführen lassen. Ausnahme: Eine elektrotechnisch unterwiese Person darf bestimmte wiederkehrende Arbeiten wie Prüf- und Messtätigkeiten durchführen. Nie improvisieren.
Auf Beschädigungen an Leitungen (Isolierung), Steckdosen, Schalter achten und sofort reparieren lassen.
Alle Elektrogeräte regelmäßig prüfen (Elektrofachkraft).