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Elektrische Geräte

 

Erstprüfung neuer ortsveränderlicher elektrischer Geräte mit CE-Kennzeichnung

 

 

Damit der Strom keine falschen Wege geht:

 

  • Es dürfen nur elektrische Geräte eingesetzt werden, die regelmäßig überprüft werden und die zum Beispiel ein CE-Zeichen, GS-Zeichen, BG-PRÜFZERT-Zeichen, VDE-Zeichen, ENEC-Zeichen tragen.

  • Verkabelungen übersichtlich gestalten. Dabei Stolperstellen und Lastüberschreitungen durch Nutzung von Mehrfachsteckdosen vermeiden.

  • Elektrische Geräte wie beispielsweise Wasserkocher und Kaffeemaschinen müssen ausschließlich auf nicht brennbaren Unterlagen wie Glasplatten oder Fliesen betrieben werden.

  • Vor dem Einschalten sind elektrische Geräte einer Sichtprüfung zu unterziehen: dabei ist insbesondere auf offene stromführende Kontakte und defekte Kabel, Schalter oder Stecker zu achten.

  • Nach Beendigung der Arbeiten sind alle elektrischen Geräte, die nicht mehr gebraucht werden, abzuschalten. Bei Störungen Gerät abschalten und Stecker ziehen.

  • Die Bedienungsanleitungen der Geräte beachten.

  • Alle Arbeiten und Reparaturen an elektrischen Geräten oder Anlagenteilen (Leitungen, Steckdosen, Schalter, ..) nur von einer Elektrofachkraft durchführen lassen. Ausnahme: Eine elektrotechnisch unterwiese Person darf bestimmte wiederkehrende Arbeiten wie Prüf- und Messtätigkeiten durchführen. Nie improvisieren.

  • Auf Beschädigungen an Leitungen (Isolierung), Steckdosen, Schalter achten und sofort reparieren lassen.

  • Alle Elektrogeräte regelmäßig prüfen (Elektrofachkraft).