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Personalangelegenheiten

SHK - Infos zum Urlaub (05.03.2012)

Studentische Hilfskräfte haben nach den gesetzlichen Vorschriften - soll heißen nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) - Anspruch auf Erholungsurlaub.
Zur Berechnung des individuellen Urlaubsanspruchs gibt es hier eine hilfreiche Anleitung